Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende diese AGB abändernde Vereinbarungen der Isterberg Event GnbH gegenüber Unternehmen, gehen diese Bestimmungen vor, sofern sie von diesen abweichen.

2. Geltungsbereich
Das Auftragsangebot und das Vertragsverhältnis richten sich ausschließlich nach unseren AGB. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Beschaffenheit der Dienstleistung
Die Qualität der gelieferten und zu verarbeitenden Waren entspricht den allgemeinen kaufmännischen Anforderungen und Vorgaben. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig, soweit sie die Qualität der zu erbringenden Leistungen nicht beeinträchtigen.

4. Angebot / Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. An speziell ausgearbeitete Angebote, die mit dem Kunden vereinbart wurden, hält sich Isterberg Event GnbH 14 Tage gebunden. Alle Annahmeerklärungen und alle Bestellungen sowie zu erbringende Leistungen jeglicher Art bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (Fax, E-Mail) Bestätigung durch Isterberg Event GnbH. Gleiches gilt für Ergänzungen, Zusatzerklärungen, Änderungen oder Nebenabreden. Alle Prospekte, Rundschreiben, Preislisten, Anzeigen sowie alle zu Angeboten gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind nur annähernd und unverbindlich. An Konzepten und Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und Planungsunterlagen jeglicher Art behält sich Isterberg Event GnbH alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe der Informationen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Isterberg Event GnbH nicht gestattet. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Richtigkeit der von unserem Vertragspartner gemachten Angaben. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streiks etc. oder andere von uns nicht zu vertretende Gründe berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Lieferungen, Leistungen und Verträgen. Der Kunde kann hieraus keine Rechte herleiten. Der Kunde wird über die Nichterfüllung der Lieferung oder der zu erbringenden Leistung unverzüglich informiert, sobald wir davon Kenntnis erlangt haben. Wird die Lieferung oder die zu erbringende Leistung auf elektronischem Wege bestellt, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Bestellt der Vertragspartner die Lieferung oder Leistung auf elektronischem Wege, so wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Vertragspartner auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

5. Preise
Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Beauftragung Dritter im Namen und für Rechnung der Isterberg Event GnbH. Die Isterberg Event GnbH ist in diesem Fall nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Namen erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers erbracht werden, oder Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, unverschuldete Transportverzögerungen oder nicht frist- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der Isterberg Event GnbH sind, entstehen, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Isterberg Event GnbH in Rechnung gestellt.

6. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte und zur Verfügung gestellte Waren oder gemietete Gegenstände bleiben stets im Eigentum der Isterberg Event GnbH. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen an andere Personen sind unzulässig. Greifen Dritte auf unsere Waren oder die Ihnen von uns zur Verfügung gestellten Einrichtungen zu, so haben Sie den Dritten (Gläubiger) auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wenn Sie sich vertragswidrig verhalten, sind wir in jedem Fall berechtigt, die Ware von dem Dritten herauszuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung unseres Eigentums durch uns liegt kein Rücktritt von dem geschlossenen Vertrag.

7. Beanstandungen, Gewährleistungen
Isterberg Event GnbH ist berechtigt, von Veranstaltungen, für die der Auftraggeber besondere körperliche oder sonstige Eignungen benötigt, auch während der Dauer der Veranstaltung zurückzutreten, sofern die Durchführung des Vertrages aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der beteiligten Dritten liegt. Isterberg Event GnbH ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint. Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so hat der Auftraggeber Isterberg Event GnbH den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber darf Ersatzleistungen der Isterberg Event GnbH nur verweigern, wenn ihm dies aus einem für die Isterberg Event GnbH erkennbaren wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann. Insbesondere, wenn die Annahme der Ersatzleistung die Gesamtqualität der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigen würde.

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Verlangt der Auftraggeber wegen einer behaupteten Schlechtleistung von Isterberg Event GnbH eine Minderung des von ihm geschuldeten Vertragspreises, so ist er verpflichtet, dies Isterberg Event GnbH unverzüglich unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so gilt folgendes: Im Falle einer Beanstandung können Ansprüche gegen die Isterberg Event GnbH nur geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Veranstaltung angezeigt wurde. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Veranstaltung zur Verfügung, so ist er dafür verantwortlich, dass die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, eventuell erforderliche Genehmigungen einzuholen, Wege und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber ist für die Sicherheit der von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Flächen verantwortlich. Er stellt die Isterberg Event GnbH von jeglicher Haftung frei, die sich aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder aus der Art oder Lage der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Flächen ergibt.

8. Zahlung
Soweit nicht für bestimmte Lieferungen und vereinbarte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten in Form von § 4 wirksam vereinbart wurden, sind 50 % des Gesamtrechnungsbetrages für die erbrachte Lieferung oder Leistung bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung/Messe zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist sofort nach Erteilung der Schlussrechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Isterberg Event GnbH behält sich das Recht vor, Waren und Dienstleistungen für die Veranstaltung nicht zu liefern, wenn die Vorauszahlung unserer Rechnung nicht geleistet wird. Wird das Fälligkeitsdatum der Abschlagsrechnung um mehr als 14 Tage überschritten, berechnen wir ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Gegen unsere Ansprüche kann der Vertragspartner nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn eine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

9. Sicherheitsleistung
Bei größeren Aufträgen ist Isterberg Event GnbH berechtigt, von der Bank des Auftraggebers eine entsprechende Bankbürgschaft als Sicherheit für die Zahlung zu verlangen, die nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages an den Auftraggeber zurückgegeben werden muss.

10. Leistungen
Zusätzliche Leistungen, insbesondere die Lieferung von Geräten, die Montage und die Betreuung von Veranstaltungen jeglicher Art durch das von uns gestellte Fachpersonal, werden auf der Grundlage einer besonderen Vereinbarung oder in Form eines Angebots mit anschließender schriftlicher Bestätigung entgeltlich erbracht.

11. Vermittlungsleistung
Isterberg Event GnbH haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die Erfüllung seiner Verpflichtungen unmöglich, so ist Isterberg Event GnbH von allen Ansprüchen des anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen. Soweit Isterberg Event GnbH als Vermittler und Agent für Dienstleistungen, künstlerische Darbietungen etc. auftritt, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von Isterberg Event GnbH hergestellten Kontakte nicht zum Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung wird Isterberg Event GnbH so behandelt, als wäre das unberechtigte Direktgeschäft von Isterberg Event GnbH vermittelt worden. In diesem Fall hat Isterberg Event GnbH Anspruch auf Zahlung der Provision – je Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an Isterberg Event GnbH gezahlt hätte. Tritt die Isterberg Event GnbH als Vermittler im Namen und für Rechnung des Auftraggebers auf, so hat der Auftraggeber die im Zusammenhang mit der Organisation der Veranstaltung anfallenden Kosten, wie z.B. GEMA, Kurtaxe o.ä. direkt zu tragen.

12. Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Dienstleistung von diesem Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts hat der Kunde folgende Zahlungen an Isterberg Event GnbH zu leisten:

  1. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart ist, die bis zum Rücktritt entstandenen unmittelbaren Kosten sowie den entstandenen Schaden zu tragen, der mindestens 30 % der Gesamtnettoauftragssumme vor Mehrwertsteuer beträgt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Isterberg Event GnbH vorbehalten.
  2. Die Planungs- und Organisationskosten sowie die Miet- und Stornokosten der Künstler sind in voller Höhe zu zahlen.
  3. der angefallenen Durchführungskosten (Personal, Verpflegung usw.) zu zahlen: – bei Rücktritt bis 40 Tage vor Beginn der Dienstleistung: 10% – bei Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn der Dienstleistung: 50% – bei Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn der Dienstleistung: 75% – bei Rücktritt nach dem 7. Tag vor Beginn der Dienstleistung: 100%.

Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen und generell der Tag, an dem die Isterberg Event GnbH die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen hat.

Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Isterberg Event GnbH. Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der Isterberg Event GnbH im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Bei solchen Verträgen ist im Falle des Rücktritts eine Pauschale von 30 % des vereinbarten Preises vom Kunden zu zahlen.

Die Rücktrittszahlungen wurden unter Berücksichtigung der in der Regel eingesparten Anwendungen berechnet. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.

Für jeden Fall des Rücktritts durch Isterberg Event GnbH ist die Haftung von Isterberg Event GnbH gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10 % des vereinbarten Preises beschränkt.

Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen geringeren Aufwand der Isterberg Event GnbH nachzuweisen. Die Beweislast hierfür trägt der Auftraggeber. Der Nachweis durch Zeugen ist in diesem Fall ausgeschlossen.Kündigung

Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Isterberg Event GnbH als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann Isterberg Event GnbH eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten oder bei Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen verlangen.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Kündigung von gebuchtem Personal (Hosts/Hostessen, Servicepersonal, Promotionpersonal, etc:

Die vollständige oder teilweise Stornierung eines Vertrages mit der Isterberg Event GnbH durch den Mieter muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der Stornierung bei der Isterberg Event GnbH.

Eine Kündigung (einzelner Mitarbeiter) aus Qualitätsgründen, die der Entleiher nachzuweisen hat, ist grundsätzlich nach Absprache möglich.

Storniert der Entleiher den Vertrag ganz oder teilweise oder ohne Angabe von Gründen, so ist er der Isterberg Event GnbH gegenüber schadensersatzpflichtig. Diese Stornokosten werden prozentual berechnet und betragen wie folgt:

72 Stunden vor Projektbeginn mindestens 150,00 € oder 10% des zu erwartenden Umsatzes

48 Stunden vor Projektbeginn 50% des zu erwartenden Umsatzes à 6 Stunden pro Tag

24 Stunden vor Projektbeginn 100% des zu erwartenden Umsatzes laut Angebot

13. Überlassenes Bildmaterial, Nutzungsrechte

  1. Die AGB gelten für das gesamte dem Kunden überlassene Bildmaterial, unabhängig davon, in welcher Schaffensphase oder technischen Form es vorliegt. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Isterberg Event GnbH gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG handelt.
  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
  4. Hat der Auftraggeber der Isterberg Event GnbH keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien erteilt, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildkonzeption und der künstlerischen und technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Herstellung der Aufnahmen Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Isterberg Event GnbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  5. Der Kunde erwirbt grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht.
  6. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
  8. Die Isterberg Event GnbH ist berechtigt, bei ihr bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Besteller gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KunstUrhG.
  9. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Isterberg Event GnbH.
  10. Die Negative / ORIGINALE / RAW DATEIEN verbleiben bei der Isterberg Event GnbH. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

14. Einwilligung zur Nutzung von Video- und Audioaufnahmen, Tutorials und Präsentationen
Isterberg Event GnbH ist berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Auftraggeber, insbesondere während der Dauer einer Veranstaltung und in der Zeit der Vor- und Nachbereitung einer Veranstaltung, Bild- und Tonaufnahmen, Tutorials und Präsentationen zu erstellen. Diese Aufnahmen und Dokumente dürfen von Isterberg Event GnbH in folgendem Umfang genutzt und veröffentlicht werden: Werbevideo im Internet und auf Messen, zur Produktdarstellung und Produkterläuterung sowie zur dekorativen Gestaltung der Webauftritte von Isterberg Event GnbH.

Isterberg Event GnbH erklärt gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich, dass keine Aufnahmen (weder als Audio- noch als Videoaufnahmen) verwendet werden, die Betriebsinterna, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers enthalten.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Video- und Audioaufnahmen, Tutorials und Präsentationen zu den oben beschriebenen Zwecken unentgeltlich und ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Einschränkung verwendet werden. Eine Nutzung der Videoaufnahmen zu anderen als den beschriebenen Zwecken oder eine Kommerzialisierung durch Weitergabe der Aufnahmen an Dritte ist nicht gestattet.15. Versicherungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemietete Gegenstände oder Geräte bis zur vollständigen Rückgabe an Isterberg Event GnbH gegen Verlust oder Beschädigung sowie Sach- und Personenschäden, die aus der Nutzung der Gegenstände oder Geräte entstehen können, zu versichern. Die Isterberg Event GnbH übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die durch die Nutzung der zur Verfügung gestellten Gegenstände oder Geräte entstehen. Um sich gegen die Folgen von Verlust (Diebstahl) oder Beschädigung zu schützen, sollte der Kunde einen entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen. Isterberg Event GnbH kann vom Auftraggeber den Abschluss einer Versicherung für die vorgenannten Risiken verlangen.

16. Haftung
 Die Haftung von Isterberg Event GnbH gegenüber dem Auftraggeber für Schäden aus vorvertraglichen oder vertraglichen Ansprüchen ist insgesamt auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von Isterberg Event GnbH verursacht wurde.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zwischen Isterberg Event GnbH und dem Auftraggeber wird vereinbart, dass dieser die Leistungen der Isterberg Event GnbH auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Die Haftung für unerlaubte Handlungen wird, soweit gesetzlich zulässig, beschränkt oder ausgeschlossen. Bietet Isterberg Event GnbH Leistungen mit erhöhtem Risiko an, kann Isterberg Event GnbH die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Isterberg Event GnbH verpflichtet sich, auf Wunsch des Auftraggebers eine höhere Haftungssumme durch Abschluss oder Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung anzubieten, wenn diese Risiken abgedeckt werden können. In diesem Fall werden der Isterberg Event GnbH die Versicherungsprämien für die Höherversicherung als Aufwand erstattet. Im Übrigen gelten die vorstehenden Haftungsregelungen. Soweit die Isterberg Event GnbH ihre Leistungen im Auftrag eines Auftraggebers an Dritte (d.h. dem Lager des Auftraggebers zuzurechnende Personen, wie Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers, etc. Der Auftraggeber verpflichtet sich, entsprechende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse mit den Teilnehmern zu Gunsten von Isterberg Event GnbH zu vereinbaren.

Isterberg Event GnbH übernimmt keine Haftung für die vom Auftraggeber oder von Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte und Räumlichkeiten. Der Auftraggeber stellt Isterberg Event GnbH insoweit von etwaigen Haftungsansprüchen frei, die der Auftraggeber oder die Teilnehmer gegenüber Isterberg Event GnbH geltend machen. Isterberg Event GnbH haftet insbesondere nicht, wenn das eingesetzte Personal während der Veranstaltung den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.

17. Konkurrenzverbot
Die von der Isterberg Event GnbH eingesetzten Personen dürfen für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Beendigung ihres Einsatzes beim Auftraggeber weder befristet noch als Festangestellte beschäftigt, als Subunternehmer beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € pro Person vereinbart. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

18. Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Isterberg Event GnbH und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der für den Sitz von Isterberg Event GnbH zuständige Ort, an dem etwaige Streitigkeiten unmittelbar zu entscheiden sind. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ersatzweise eine zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Willen der Parteien am nächsten kommt.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Der Unterzeichner eines abgeschlossenen Vertrages haftet persönlich als Gesamtschuldner neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Vertrag abschließt. Mit seiner Unterschrift versichert der Unterzeichner, dass er zum Abschluss des Vertrages berechtigt und bevollmächtigt ist.Isterberg, 13.12.2024